Aufsichtsbehörden und Gerichte können sich mit denselben Angelegenheiten beschäftigen und kommen sich dabei nicht ins Gehege, erläutern Prof. Dr. Christian Theobald und Guido Morber.*
Am 19. Juni 2012 traf die Schleswig-Holstein Netz AG eine Verfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) - Az. BK 6-11-079. Deren Gegenstand waren Fragen rund um eine streitige Netzübernahme. Was diese Verfügung für das interessierte Publikum besonders spannend macht, ist neben klaren und begrüßenswerten Positionen der BNetzA zu materiell-rechtlichen Fragen rund um eine streitige Netzübernahme die Tatsa
Dienstag, 18.09.2012, 09:04 Uhr
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