Warum die Ausweitung des § 29 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die Wärmelieferung nicht nötig ist, erläutert Stefan Wollschläger*.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Kartellämter, mit denen das Handeln von marktbeherrschenden Unternehmen untersucht und in das im Zweifel auch eingegriffen werden kann. Das aber ist dem Bundeskartellamt offenbar noch nicht genug. Nur so ist das Verlangen nach einer weiteren Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden gegenüber Wärmeversorg
Dienstag, 17.07.2012, 13:16 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH