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Kommunalversorger sollen nur eingeschränkt unter die Regelungen des Wettbewerbsrechts fallen. Darauf hat sich der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern am 5. Juni verständigt.
Demnach soll die Preisüberwachung durch die Kartellbehörden für kommunale Versorger wie Stadtwerke nicht greifen, wenn diese als Anstalten des öffentlichen Rechts Gebühren erheben. Dann seien sie laut dem Vermittlungsvorschlag der Wettbewerbsaufsicht entzogen, teilte der Bundesrat mit.Dies hatten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch die kommunalen Spitzenverbände sowie der VKU geford
Donnerstag, 6.06.2013, 12:59 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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