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Das Preisanpassungsrecht hat in den vergangenen Jahren die Gerichte beschäftigt. Wie die Geschichte nun weitergeht, erläuert Rechtsanwalt Stefan Wollschläger*.
Damals vor dreieinhalb Jahren entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Preisanpassungsregelung in § 4 AVBGasV den Transparenzanforderungen der Gasbinnenmarktrichtlinie nicht genüge und unwirksam sei. Daraufhin wurden die Strom- und GasGVV unter Berücksichtigung der Aussagen des EuGH reformiert. Ein Jahr später, im Oktober 2015, holte der BGH die Preisanpassungskuh auch für die Z
Mittwoch, 2.05.2018, 09:19 Uhr
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