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Die Regeln für die vierte Handelsperiode im Emissionshandel treten in Kraft. Auf welche Punkte Industrie und Versorger achten müssen, erläutern Ines Zenke und Carsten Telschow*.
„Was, es gibt noch eine Zuteilung?“, das war eine der nicht seltenen Gegenfragen, die wir erhielten, wenn wir uns (ganz anwaltlich und fürsorglich) erkundigten, ob „unsere“ Anlagenbetreiber denn die vierte Handelsperiode im Griff, die zu erwartende Unterdeckung berechnet und die Einkaufsstrategie geprüft haben.Das konnten und können wir bejahen. Denn nun stehen sie
Freitag, 13.04.2018, 09:04 Uhr
Redaktion
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