Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2009 hat seine erste Bewährungsprobe vor Gericht bestanden, erläutern Ulf Jacobshagen und Markus Kachel *.
Alles schien ganz einfach: Die Inhaberin eines Hotels betrieb seit dem Jahr 2004 eine kleine KWK-Anlage mit 10 kW elektrischer Leistung. Nach über 40 000 Benutzungsstunden entschied sie sich gegen eine Totalrevision der Anlage und für den Kauf einer neuen. Neue KWK-Anlagen werden grundsätzlich nach dem KWKG gefördert. Voraussetzung dafür ist eine Zulassung durch das Bundesamt für
Freitag, 7.05.2010, 10:15 Uhr
Redaktion
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