In dem ersten Urteil zum novellierten KWK-Gesetz hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Ablehnungsbescheid der BAFA aufgehoben und damit eine KWK-Anlage, die ein vor dem 1. April 2002 in Dauerbetrieb gegangenes BHKW ersetzt, als förderwürdige neue Anlage eingestuft.
Bei dem von der Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) erstrittenen Urteil, das am 31. März verkündet wurde, ging es um die Modernisierung eines Blockheizkraftwerks in einem Hotel. Dabei wurde ein 2004 errichtetes Mini-BHKW statt einer nach 40 000 Betriebsstunden anstehenden Generalüberholung Anfang 2009 durch ein neues Aggregat ersetzt. Das mit dem Vollzug des KWK-Ges
Dienstag, 13.04.2010, 14:06 Uhr
Jan Mühlstein
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