Die anstehende Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) bietet die Chance, Rechtsicherheit für Contractoren als Betreiber von KWK-Anlagen zu schaffen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGB) liefert dazu die Vorlage.
Ob der Gesetzgeber oder das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg für das Durcheinander verantwortlich sind, darüber kann man streiten. Am Anfang stand jedenfalls eine Entscheidung der Naumburger Richter vom März 2004 über die letzte Stufe des im EEG festgelegten Belastungsausgleichs. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Contractor, der an einem Industriestandort über ein eigenes Netz mehre
Montag, 22.05.2006, 13:31 Uhr
Jan Mühlstein
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