Der Anschluss einer Wohnung an ein aus KWK-Anlagen gespeistes Fernwärmenetz ist eine Modernisierungsmaßnahme zur Energieeinsparung, die der Mieter grundsätzlich dulden muss, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. September.
Ein solcher Anschluss führt nach derzeitigem Erkenntnisstand zu einer Ersparnis an Primärenergie im Vergleich zur Wärmeerzeugung mit der in der Wohnung vorhandenen Heizung, begründete der BGH seine Entscheidung. Damit handele es sich um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB. Das gelte unabhängig davon, ob mit der Maßnahme auch eine Verringe
Donnerstag, 25.09.2008, 11:27 Uhr
Michael Pecka
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