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Die Netze BW geht nicht gegen das Pooling-Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vor. Die betroffenen Stadtwerke sparen nun Millionen.
Die Netztochter des EnBW-Konzerns, Netze BW, habe das Urteil des OLG Düsseldorf akzeptiert, teilte die Star Energiewerke in Raststatt (Baden-Württemberg) mit. Der Streit ging darüber, wann mehrere Strom-Entnahmestellen zu einer Entnahmestelle zusammengefasst (gepoolt) werden dürfen, um die abrechnungsrelevante Leistung zu ermitteln. In einem neuen Paragrafen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNE
Montag, 27.03.2017, 15:53 Uhr
Stefan Sagmeister
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