Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat am 24. September entschieden, dass der Düsseldorfer Eon-Konzern die vierte und fünfte Teilgenehmigung für den Bau des Steinkohlekraftwerks Datteln vorerst nicht weiter nutzen kann.
Damit hat das OVG den vorläufigen Teilstopp der Genehmigungsbehörden bestätigt und noch verschärft. Die entsprechenden Teilgenehmigungen, die der BUND angefochten hatte, betreffen unter anderem den Bau des Amnmoniak- und Kesselhauslagers, Siloanlagen sowie den Gleisanschluss für die Anlieferung von Ammoniak und Steinkohle. Bei der OVG-Entscheidung ging es um die Aufschiebende Wirkung von angefocht
Donnerstag, 24.09.2009, 16:20 Uhr
Andreas Kögler
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