Das am 3. September vom Oberverwaltungsgericht in Münster verkündete Urteil gegen den Bebauungsplan für das Eon-Steinkohlekraftwerk Datteln ist veröffentlicht worden.
In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass der Bebauungsplan Nr. 105 unwirksam ist. Der Landesentwicklungsplan NRW enthalte von der Gemeinde Datteln zu beachtende Zielvorgaben für energetische Großvorhaben. Der Regionalplan, der Flächennutzungsplan und der entsprechende Bebauungsplan seien jedoch nicht entsprechend angepasst worden. Zudem missachte der Bebauungsplan die Vorgaben des La
Mittwoch, 16.09.2009, 12:14 Uhr
Andreas Kögler
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