Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat den Bebauungsplan der Stadt Datteln für den Bau des Eon-Steinkohlekraftwerks am Standort Datteln für unwirksam erklärt.
Damit gaben die Richter einem gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag eines Waltroper Landwirts statt (Az: 10 D 121/07.NE). Wie das OVG mitteilte, verstoße die Planung am vorgesehenen Standort gegen Ziele der Landesplanung. "Der Landesentwicklungsplan sehe als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter von der Wohnbebauung entfernt liegendes Gebiet im Nordosten der Stadt vor", heiß
Freitag, 4.09.2009, 10:45 Uhr
Andreas Kögler
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