Die Gaspreiserhöhungen für Haushaltskunden der RWE Westfalen-Weser-Ems zwischen den Jahren 2003 und 2006 sind wegen der Preisanpassungsklauseln unwirksam.
Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az: I - 19 U 52/08) vom 29. Mai hervor, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. Das OLG gab damit einer Sammelklage statt und verurteilte den Energieversorger, an 25 Kunden rund 16 000 Euro zurückzuzahlen. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.
Nach Aussagen eines Sprechers der RWE
Dienstag, 2.06.2009, 13:25 Uhr
Marlen Ristola
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