Die Gaspreise der Entega Vertrieb GmbH & Co KG dürfen sich nicht mehr als 5 % von den Tarifen der Schwestergesellschaft E-Ben unterscheiden.
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main begründet seine Entscheidung damit, dass sowohl Entega, an der die Darmstädter Energieversorgers HEAG Südhessische Energie AG (HSE) mit 78 % und die Stadtwerke Mainz mit 22 % beteiligt sind, als auch E-Ben, eine 100-prozentige HSE-Tochtergesellschaft, als ein Unternehmen zu behandeln sind. Beide Vertriebsgesellschaften bieten ihr Gas in
Mittwoch, 27.01.2010, 14:14 Uhr
Marlen Ristola
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