Die in benachbarten Regionen operierenden Vertriebstöchter des Darmstädter Energievsorgers HSE, die Entega und die E-Ben, dürfen laut Urteil des Frankfurter Landgerichts keine unterschiedlichen Gaspreise verlangen.
Die exakte Begründung des gestern ergangenen Urteils steht noch aus. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte jedoch die Kernaussage. Danach darf die Darmstädter Vertriebsgesellschaft Entega von ihren Kunden keine höheren Erdgaspreise verlangen als ihr Schwesterunternehmen E-Ben. Damit hat das Landgericht Frankfurt der Klage von zwei Privatkunden aus Südhessen stattgegeben. Das Urteil ist jedoch noch
Donnerstag, 8.03.2007, 13:41 Uhr
Peter Focht
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