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Energie & Management > Biogas - Österreich schickt Biogas-Quote in die Begutachtung
Quelle: Fotolia / Gerhard Seybert
Biogas

Österreich schickt Biogas-Quote in die Begutachtung

Bis 2030 sollen Österreichs Versorger den Verkauf von Biogas und Biomethan an Endkunden auf 7,5 ​Milliarden kWh steigern. Bei Zielverfehlung werden Ausgleichszahlungen fällig.
Den seit langem erwarteten Entwurf für das „Erneuerbares-Gas-Gesetz“ (EGG) sandten Österreichs Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) am 15. Februar zur Begutachtung aus. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. März möglich.

Laut dem vier Seiten langen Entwurf soll der Absatz sogenannter „erneuerbarer Gase“ an Endkunden bis 2030 schrittweise auf 7,5 Milliarden kWh pro Jahr erhöht werden. Weiters ist geplant, den Verbrauch von Erdgas zu verringern und „bis 2040 eine Versorgung mit erneuerbarem Gas sicherzustellen.“ Dazu sollen „im Zeitraum vom 31. Dezember 2035 bis zum 31. Dezember 2040 zumindest 15 Milliarden kWh der an Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase substituiert werden.“

Zum Erreichen dieser Ziele verpflichtet die Bundesregierung jene Gasversorger, die Endkunden in Österreich beliefern. Vom 1. Januar 2024 an haben diese den Anteil von Biogas und Biomethan an ihrem Absatzmengen von 0,7 Prozent bis 2030 schrittweise auf 7,7 Prozent zu steigern. Das Erfüllen dieser Pflicht ist durch „Herkunftsnachweise mit Grüngassiegel oder Grünzertifikate mit Grüngassiegel“ zu belegen. Für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 haben die Energieministerin und der Landwirtschaftsminister die Quoten per Verordnung anzupassen, um das Erreichen der für 2040 festgesetzten Einspeisemenge zu sichern.

Der sogenannte „Bilanzgruppenkoordinator“ hat der Regulierungsbehörde E-Control zu melden, welche Grüngas-Mengen die einzelnen Versorger im jeweiligen Vorjahr in die öffentlichen Netze einspeisten und welche Grüngas-Quoten sich daraus für sie ergeben. Grundsätzlich ist der Bilanzgruppenkoordinator dafür zuständig, Abweichungen zwischen den Fahrplänen für die Belieferung der Endkunden und den tatsächlichen Lieferungen sowie dem tatsächlichen Bedarf auszugleichen.

Gasversorger, die ihre Quote verfehlen, haben eine Ausgleichszahlung zu leisten. Sie beläuft sich bis einschließlich 2026 auf 18 Cent pro zu wenig eingespeister kWh, von 2027 an sind es 20 Cent. Die Energieministerin und der Landwirtschaftsminister können per Verordnung einvernehmlich höhere Zahlungen festlegen.

Gaswirtschaft will Nachbesserungen

Peter Weinelt, der Obmann des Fachverbands Gas Wärme (FGW), der gesetzlichen Vertretung der Gaswirtschaft, bedauerte, „dass die Regierung auf ein Quotenmodell mit Lieferantenverpflichtung setzt anstatt auf ein kostengünstigeres Marktprämienmodell wie beim Ausbau von Ökostrom.“ Ihm zufolge ist die Ausgleichszahlung von 20 Cent/kWh bei Zielverfehlung „überhöht“.

Überdies rief Weinelt die Regierung auf, „spätestens ab 2030 grüne Gase aus dem In- und Ausland für die Quotenerfüllung zuzulassen. Nur so ist sicherzustellen, dass die heimische Industrie und unsere Haushalte mit leistbarem klimaneutralem Gas versorgt werden können.“ Ferner müssten das „klimaneutrale“ Biogas und Biomethan von der Erdgasabgabe und der CO2-Steuer befreit werden.

SPÖ gesprächsbereit

Zum Beschluss des EGG im Bundesparlament ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, weil Kompetenzen der Länder an den Bund übertragen werden. Daher benötigt die Koalition aus ÖVP und Grünen die Zustimmung der SPÖ. Die rechtsgerichtete FPÖ lehnt die Energie- und Klimapolitik der Regierung grundsätzlich ab. Die liberalen Neos wiederum können mangels ausreichender Mandatsstärke die Zweidrittelmehrheit nicht sichern.

SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll zeigte sich gesprächsbereit. Er forderte jedoch „Klarheit darüber, wie die geplante Menge an Biogas erreicht werden kann, und vor allem Transparenz über die konkrete Förderpraxis.“

Donnerstag, 16.02.2023, 09:44 Uhr
Klaus Fischer
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Biogas
Österreich schickt Biogas-Quote in die Begutachtung
Bis 2030 sollen Österreichs Versorger den Verkauf von Biogas und Biomethan an Endkunden auf 7,5 ​Milliarden kWh steigern. Bei Zielverfehlung werden Ausgleichszahlungen fällig.
Den seit langem erwarteten Entwurf für das „Erneuerbares-Gas-Gesetz“ (EGG) sandten Österreichs Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) am 15. Februar zur Begutachtung aus. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. März möglich.

Laut dem vier Seiten langen Entwurf soll der Absatz sogenannter „erneuerbarer Gase“ an Endkunden bis 2030 schrittweise auf 7,5 Milliarden kWh pro Jahr erhöht werden. Weiters ist geplant, den Verbrauch von Erdgas zu verringern und „bis 2040 eine Versorgung mit erneuerbarem Gas sicherzustellen.“ Dazu sollen „im Zeitraum vom 31. Dezember 2035 bis zum 31. Dezember 2040 zumindest 15 Milliarden kWh der an Endverbraucher verkauften Gasmengen durch erneuerbare Gase substituiert werden.“

Zum Erreichen dieser Ziele verpflichtet die Bundesregierung jene Gasversorger, die Endkunden in Österreich beliefern. Vom 1. Januar 2024 an haben diese den Anteil von Biogas und Biomethan an ihrem Absatzmengen von 0,7 Prozent bis 2030 schrittweise auf 7,7 Prozent zu steigern. Das Erfüllen dieser Pflicht ist durch „Herkunftsnachweise mit Grüngassiegel oder Grünzertifikate mit Grüngassiegel“ zu belegen. Für die Jahre 2031 bis einschließlich 2040 haben die Energieministerin und der Landwirtschaftsminister die Quoten per Verordnung anzupassen, um das Erreichen der für 2040 festgesetzten Einspeisemenge zu sichern.

Der sogenannte „Bilanzgruppenkoordinator“ hat der Regulierungsbehörde E-Control zu melden, welche Grüngas-Mengen die einzelnen Versorger im jeweiligen Vorjahr in die öffentlichen Netze einspeisten und welche Grüngas-Quoten sich daraus für sie ergeben. Grundsätzlich ist der Bilanzgruppenkoordinator dafür zuständig, Abweichungen zwischen den Fahrplänen für die Belieferung der Endkunden und den tatsächlichen Lieferungen sowie dem tatsächlichen Bedarf auszugleichen.

Gasversorger, die ihre Quote verfehlen, haben eine Ausgleichszahlung zu leisten. Sie beläuft sich bis einschließlich 2026 auf 18 Cent pro zu wenig eingespeister kWh, von 2027 an sind es 20 Cent. Die Energieministerin und der Landwirtschaftsminister können per Verordnung einvernehmlich höhere Zahlungen festlegen.

Gaswirtschaft will Nachbesserungen

Peter Weinelt, der Obmann des Fachverbands Gas Wärme (FGW), der gesetzlichen Vertretung der Gaswirtschaft, bedauerte, „dass die Regierung auf ein Quotenmodell mit Lieferantenverpflichtung setzt anstatt auf ein kostengünstigeres Marktprämienmodell wie beim Ausbau von Ökostrom.“ Ihm zufolge ist die Ausgleichszahlung von 20 Cent/kWh bei Zielverfehlung „überhöht“.

Überdies rief Weinelt die Regierung auf, „spätestens ab 2030 grüne Gase aus dem In- und Ausland für die Quotenerfüllung zuzulassen. Nur so ist sicherzustellen, dass die heimische Industrie und unsere Haushalte mit leistbarem klimaneutralem Gas versorgt werden können.“ Ferner müssten das „klimaneutrale“ Biogas und Biomethan von der Erdgasabgabe und der CO2-Steuer befreit werden.

SPÖ gesprächsbereit

Zum Beschluss des EGG im Bundesparlament ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, weil Kompetenzen der Länder an den Bund übertragen werden. Daher benötigt die Koalition aus ÖVP und Grünen die Zustimmung der SPÖ. Die rechtsgerichtete FPÖ lehnt die Energie- und Klimapolitik der Regierung grundsätzlich ab. Die liberalen Neos wiederum können mangels ausreichender Mandatsstärke die Zweidrittelmehrheit nicht sichern.

SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll zeigte sich gesprächsbereit. Er forderte jedoch „Klarheit darüber, wie die geplante Menge an Biogas erreicht werden kann, und vor allem Transparenz über die konkrete Förderpraxis.“

Donnerstag, 16.02.2023, 09:44 Uhr
Klaus Fischer

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