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Energie & Management > Ukraine-Krise - NRW stellt 1000-m-Abstand zu Windrädern zur Disposition
Quelle: Fotolia / vencav
Ukraine-Krise

NRW stellt 1000-m-Abstand zu Windrädern zur Disposition

Düsseldorfs FDP-Energieminister fordert eine bundesweite Abstandsregelung bei Windenergieanlagen. Dies habe mit der neuen Situation wegen des Ukraine-Krieges zu tun.

Nordrhein-Westfalens Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) hat "angesichts des Krieges in der Ukraine" bundeseinheitliche Regelungen angemahnt, die die Windkraft beschleunigen würden, die aber teilweise im Widerspruch zu restriktiven NRW-Regeln stünden und diese daher in Frage stellen würden.

Wörtlich erklärte Pinkwart mit Bezug auf einen neuen energiepolitischen Begriff seines Parteifreundes, Bundesfinanzminister Christian Lindner: "Deutschland muss entfesseln und beschleunigen und so viele erneuerbare Energien als ,Freiheitsenergien' zubauen, wie praktisch möglich. Hierzu gehören Bundesregelungen zur Windenergie − vom Natur- und Artenschutz bis hin zu Mindestabständen zu Flughäfen und zur Wohnbebauung."

Der Freidemokrat ging damit weiter als in einer Pressekonferenz am 28. Februar nach der deutschen Energieministerkonferenz, in der er gefordert hatte, sowohl Kohle- als auch Atomausstieg wegen der Abhängigkeit von russischem Erdgas terminlich zu überdenken.

Bisher nutzt NRW eine bundesbaugesetzliche Länderausstiegsklausel zur zweitrestriktivsten Abstandsregelung für Windräder bundesweit. Im Außenbereich und ohne Repowering sind demnach bei Neuprojekten 1000 Meter zur Wohnbebauung einzuhalten, wobei zur "Wohnbebauung" auch ein Gehöft ausreicht.

NRW-Energieminister Andreas Pinkwart
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger


Auch andere Länder haben in jüngster Zeit 1000-m-Vorschriften auf den Weg gebracht, Brandenburg im Dezember in erster Lesung im Parlament, Sachsen im Januar im Kabinett. Doch "Wohnbebauung" wird dort nicht so restriktiv definiert, und es gibt andere Ausnahme-Möglichkeiten.

Das restriktivste Land

Das restriktivste Baugesetz in der Hinsicht hat Bayern mit 10H. Eine Privilegierung im Außenbereich erhalten Windräder nur, wenn sie den zehnfachen Abstand ihrer Höhe zu Wohnhäusern einhalten. Ein gemeindlicher Bebauungsplan darf davon abweichen, kann aber wiederum durch einen gemeindlichen Volksentscheid ausgehebelt werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bei seinem Bayern-Besuch klargemacht, dass er sich mit "Verhinderungsplanungen" von Ländern nicht abfinden werde. Mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bund ist offensichtlich, dass eine künftige bundeseinheitliche Regelung offener wäre als jene in NRW.

Seitenhieb gegen Süddeutschland

Pinkwart stellte an eine solche Zentralisierung die Bedingung, dass "alle Bundesländer mitmachen und ihren Beitrag zu den Ausbau- und Klimazielen leisten müssen". Der Freidemokrat machte einen Seitenhieb gegen die bayerische CSU-Freie-Wähler-Koalition sowie das grün geführte Baden-Württemberg, "die bislang zum Windkraftausbau kaum etwas beigetragen haben".

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), der die 1000-m-Regel erbittert bekämpft, hatte erste Andeutungen Pinkwarts in die andere Richtung begrüßt. Vorsitzender Reiner Priggen: "Für den Bau neuer Windenergieanlagen reichen die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes vollkommen aus." In der Technischen Anleitung Lärm etwa gilt je nach Lage der 2,5- oder 3,5-fache Abstand zur Höhe insoweit zunächst als unbedenklich (2,5H / 3,5H). So ist es im Windenergieerlass von Niedersachsen vom Juli 2021 festgeschrieben.

Der Windkraft-Zubau, so der LEE weiter, gehe in NRW dreimal zu langsam voran, wenn man ihn mit den Ausbauzielen der schwarz-gelben Landesregierung für 2030 vergleicht. Jährlich wären mindestens 1.000 MW nötig. Das NRW-Wirtschaftsministerium wiederum betont, dass NRW im Bestand an Windkraft im Verhältnis zu Fläche und Bevölkerungszahl 2021 an erster Stelle der Flächenländer gestanden habe. Bei der genehmigten, aber noch nicht realisierten Leistung 2021 stehe NRW mit 1.360 MW auf dem zweiten Platz, knapp vor Niedersachsen (1.297 MW) und nach Schleswig-Holstein (1.758 MW).


Donnerstag, 3.03.2022, 16:44 Uhr
Georg Eble
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Ukraine-Krise
NRW stellt 1000-m-Abstand zu Windrädern zur Disposition
Düsseldorfs FDP-Energieminister fordert eine bundesweite Abstandsregelung bei Windenergieanlagen. Dies habe mit der neuen Situation wegen des Ukraine-Krieges zu tun.

Nordrhein-Westfalens Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) hat "angesichts des Krieges in der Ukraine" bundeseinheitliche Regelungen angemahnt, die die Windkraft beschleunigen würden, die aber teilweise im Widerspruch zu restriktiven NRW-Regeln stünden und diese daher in Frage stellen würden.

Wörtlich erklärte Pinkwart mit Bezug auf einen neuen energiepolitischen Begriff seines Parteifreundes, Bundesfinanzminister Christian Lindner: "Deutschland muss entfesseln und beschleunigen und so viele erneuerbare Energien als ,Freiheitsenergien' zubauen, wie praktisch möglich. Hierzu gehören Bundesregelungen zur Windenergie − vom Natur- und Artenschutz bis hin zu Mindestabständen zu Flughäfen und zur Wohnbebauung."

Der Freidemokrat ging damit weiter als in einer Pressekonferenz am 28. Februar nach der deutschen Energieministerkonferenz, in der er gefordert hatte, sowohl Kohle- als auch Atomausstieg wegen der Abhängigkeit von russischem Erdgas terminlich zu überdenken.

Bisher nutzt NRW eine bundesbaugesetzliche Länderausstiegsklausel zur zweitrestriktivsten Abstandsregelung für Windräder bundesweit. Im Außenbereich und ohne Repowering sind demnach bei Neuprojekten 1000 Meter zur Wohnbebauung einzuhalten, wobei zur "Wohnbebauung" auch ein Gehöft ausreicht.

NRW-Energieminister Andreas Pinkwart
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger


Auch andere Länder haben in jüngster Zeit 1000-m-Vorschriften auf den Weg gebracht, Brandenburg im Dezember in erster Lesung im Parlament, Sachsen im Januar im Kabinett. Doch "Wohnbebauung" wird dort nicht so restriktiv definiert, und es gibt andere Ausnahme-Möglichkeiten.

Das restriktivste Land

Das restriktivste Baugesetz in der Hinsicht hat Bayern mit 10H. Eine Privilegierung im Außenbereich erhalten Windräder nur, wenn sie den zehnfachen Abstand ihrer Höhe zu Wohnhäusern einhalten. Ein gemeindlicher Bebauungsplan darf davon abweichen, kann aber wiederum durch einen gemeindlichen Volksentscheid ausgehebelt werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bei seinem Bayern-Besuch klargemacht, dass er sich mit "Verhinderungsplanungen" von Ländern nicht abfinden werde. Mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bund ist offensichtlich, dass eine künftige bundeseinheitliche Regelung offener wäre als jene in NRW.

Seitenhieb gegen Süddeutschland

Pinkwart stellte an eine solche Zentralisierung die Bedingung, dass "alle Bundesländer mitmachen und ihren Beitrag zu den Ausbau- und Klimazielen leisten müssen". Der Freidemokrat machte einen Seitenhieb gegen die bayerische CSU-Freie-Wähler-Koalition sowie das grün geführte Baden-Württemberg, "die bislang zum Windkraftausbau kaum etwas beigetragen haben".

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), der die 1000-m-Regel erbittert bekämpft, hatte erste Andeutungen Pinkwarts in die andere Richtung begrüßt. Vorsitzender Reiner Priggen: "Für den Bau neuer Windenergieanlagen reichen die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes vollkommen aus." In der Technischen Anleitung Lärm etwa gilt je nach Lage der 2,5- oder 3,5-fache Abstand zur Höhe insoweit zunächst als unbedenklich (2,5H / 3,5H). So ist es im Windenergieerlass von Niedersachsen vom Juli 2021 festgeschrieben.

Der Windkraft-Zubau, so der LEE weiter, gehe in NRW dreimal zu langsam voran, wenn man ihn mit den Ausbauzielen der schwarz-gelben Landesregierung für 2030 vergleicht. Jährlich wären mindestens 1.000 MW nötig. Das NRW-Wirtschaftsministerium wiederum betont, dass NRW im Bestand an Windkraft im Verhältnis zu Fläche und Bevölkerungszahl 2021 an erster Stelle der Flächenländer gestanden habe. Bei der genehmigten, aber noch nicht realisierten Leistung 2021 stehe NRW mit 1.360 MW auf dem zweiten Platz, knapp vor Niedersachsen (1.297 MW) und nach Schleswig-Holstein (1.758 MW).


Donnerstag, 3.03.2022, 16:44 Uhr
Georg Eble

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