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Energie & Management > Windkraft Onshore - NRW-Regionalplaner wollen gerechte Flächenverteilung
Quelle: Fotolia / Felix Brönnimann
Windkraft Onshore

NRW-Regionalplaner wollen gerechte Flächenverteilung

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen, sollen Änderungsverfahren von Regionalplänen parallel zu denen des Landesentwicklungsplans stattfinden.
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) und Staatsminister Nathanael Liminski (CDU) haben Vertreterinnen und Vertretern aus den sechs Planungsregionen des größten Bundeslandes am 8. November ihre Vorstellungen für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen unterbreitet. Wesentlicher Bestandteil: Die Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne sollen weitgehend parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden. 

Neubaur erklärte dazu: „Für die räumliche Festlegung der Windenergiebereiche brauchen wir einen Schulterschluss zwischen Landes- und Regionalplanung, um unsere Ziele best- und schnellstmöglich erreichen zu können.“ Nur dann würden die Erneuerbaren zügig ausgebaut − auch wenn dies einen enormen Kraftakt bedeute.

Planungsregionen wünschen sich transparentes Verfahren

Für die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Planungsregionen seien ein transparentes Verfahren und vor allem eine möglichst gerechte Verteilung der Windenergieflächen auf die Regionen zentrale Bausteine. Das lege, wie es heißt, die Basis für den „notwendigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie“.

Liminski betonte: „Dass sich Politik und Verwaltung aus den Regionen deutlich dazu bekannt haben, diesen Weg gemeinsam mit der Landesregierung zu gehen, ist eine wichtige Voraussetzung für den beschleunigten Ausbau der Windenergie. Wir bringen den Schutz der Anwohner einerseits und die Bewahrung der Artenvielfalt andererseits in die richtige Balance.“ Der Staatsminister versprach, dass das Land die Flächen regional "gerecht" verteilt. Auch die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts genutzt und vergrößert. 

Änderung wegen Bundesvorgaben nötig

Landes- und Regionalpläne müssen geändert werden, um die 2-Prozent-Flächenvorgaben des Bundes für den Ausbau der Windenergie umzusetzen. Die Landesregierung hatte hierzu am 4. Oktober Eckpunkte einer Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Aktuell werden die Potenziale für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen untersucht und daraus eine Verteilung auf die Regionen abgeleitet.

Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans soll im Frühjahr 2023 im Landeskabinett beschlossen werden. Anschließend erfolgt ein landesweites Beteiligungsverfahren. Im Frühjahr 2024 soll alles abgeschlossen sein. Weitere Informationen auf der Homepage des Düsseldorfer Wirtschaftsministeriums.

Mittwoch, 9.11.2022, 16:12 Uhr
Günter Drewnitzky
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Um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen, sollen Änderungsverfahren von Regionalplänen parallel zu denen des Landesentwicklungsplans stattfinden.
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) und Staatsminister Nathanael Liminski (CDU) haben Vertreterinnen und Vertretern aus den sechs Planungsregionen des größten Bundeslandes am 8. November ihre Vorstellungen für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen unterbreitet. Wesentlicher Bestandteil: Die Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne sollen weitgehend parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden. 

Neubaur erklärte dazu: „Für die räumliche Festlegung der Windenergiebereiche brauchen wir einen Schulterschluss zwischen Landes- und Regionalplanung, um unsere Ziele best- und schnellstmöglich erreichen zu können.“ Nur dann würden die Erneuerbaren zügig ausgebaut − auch wenn dies einen enormen Kraftakt bedeute.

Planungsregionen wünschen sich transparentes Verfahren

Für die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Planungsregionen seien ein transparentes Verfahren und vor allem eine möglichst gerechte Verteilung der Windenergieflächen auf die Regionen zentrale Bausteine. Das lege, wie es heißt, die Basis für den „notwendigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie“.

Liminski betonte: „Dass sich Politik und Verwaltung aus den Regionen deutlich dazu bekannt haben, diesen Weg gemeinsam mit der Landesregierung zu gehen, ist eine wichtige Voraussetzung für den beschleunigten Ausbau der Windenergie. Wir bringen den Schutz der Anwohner einerseits und die Bewahrung der Artenvielfalt andererseits in die richtige Balance.“ Der Staatsminister versprach, dass das Land die Flächen regional "gerecht" verteilt. Auch die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts genutzt und vergrößert. 

Änderung wegen Bundesvorgaben nötig

Landes- und Regionalpläne müssen geändert werden, um die 2-Prozent-Flächenvorgaben des Bundes für den Ausbau der Windenergie umzusetzen. Die Landesregierung hatte hierzu am 4. Oktober Eckpunkte einer Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Aktuell werden die Potenziale für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen untersucht und daraus eine Verteilung auf die Regionen abgeleitet.

Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans soll im Frühjahr 2023 im Landeskabinett beschlossen werden. Anschließend erfolgt ein landesweites Beteiligungsverfahren. Im Frühjahr 2024 soll alles abgeschlossen sein. Weitere Informationen auf der Homepage des Düsseldorfer Wirtschaftsministeriums.

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