Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben beschlossen: BGW und VKU legen Kriterien zur eindeutigen Zuordnung von Netz- und Entgeltstufen in der Lieferkette vor.
In derselben Entgeltstufe gilt nur eine Transport-Briefmarke. Die Ferngasunternehmen ermöglichen Dritten ab Ende Juni Zugang zu ihren Speicherkapazitäten. Netzzugangskunden können einen Bilanzausgleich von 24 Stunden vereinbaren und der Kunde kann den Lieferanten wechseln, ohne dass sich seine zuvor genutzte Transportkapazität ändert. Bis zum
Montag, 19.03.2001, 12:01 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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