„Sie“, das ist an erster Stelle die Bundesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium und das Bundeskartellamt; es ist der BDI, und es sind die Spitzenverbände der Energiewirtschaft, nämlich BGW, VDEW, VIK und VKU.
Sie alle wollen keine Regulierungsbehörde als Regelungsinstrument im liberalisierten Energiemarkt, deshalb gibt es rechtsunverbindliche Verbändevereinbarungen (dieses Wort meldet das Rechtschreibprogramm des Computers als falsch) beim Strom und beim Gas mit dem Ziel, Spielregeln für den Wettbewerb zu schaffen. Beim Strom wird seit drei Jahren daran gebastelt, beim Gas seit mehr
Montag, 24.09.2001, 10:16 Uhr
Helmut Sendner
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