Die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn setzt zum 27. Februar die Ausführungsverordnung zur Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) für EEG-Strom in Kraft und nennt dabei Rahmenbedingungen, um überhöhte negative Preise an der Börse zu vermeiden.
Die AusglMechV gilt bereits seit dem 1. Januar 2010 und verpflichtet die Strom-Übertragungsnetzbetreiber, den gesamten EEG-Strom an der Börse Epex Spot zu verkaufen. In den Börsenregeln ist vorgesehen, dass Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, auch negative Preise in das Orderbuch einzustellen. Damit kann ein Verkäufer neben seiner angebotenen physischen Menge einem potenziellen Käufer eine
Freitag, 26.02.2010, 17:00 Uhr
Andreas Kögler
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