Bild: Lufthansa/Konstantin v. Wedelstädt
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf eine Neuordnung des Emissionshandels für die Europäische Luftfahrt verständigt.
Für interkontinentale Flüge brauchen die Airlines bis 2023 keine Emissionsrechte vorzuweisen. Bis dahin sollen sich die Mitglieder der Internationalen Organisation für die zivile Luftfahrt (ICAO) auf einen globalen Mechanismus zur Eindämmung der CO2-Emissionen durch die Luftfahrt verständigen. Dieser Mechanismus soll 2021 eingeführt werden.
Für den innereuropäischen Luftv
Donnerstag, 19.10.2017, 15:50 Uhr
Tom Weingärtner
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