Mit einer Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung wird die Stromsteuerbefreiung für KWK-Anlagen eingeschränkt.
Bisher waren Stromlieferungen an Letztverbraucher aus Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW, die „im räumlichen Zusammenhang" stattfinden, von der Stromsteuer befreit, auch wenn dabei das Netz der öffentlichen Versorgung genutzt wurde. Die Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 20. September 2011, die am 30.&nbs
Mittwoch, 12.10.2011, 09:14 Uhr
Jan Mühlstein
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