Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlichte die Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2022 startende Umlageperiode. Die SLP Bilanzierungsumlage wird demnach auf 5,70 Euro/MWh festgelegt, die RLM Bilanzierungsumlage auf 3,90 Euro/MWh. Für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wird ein Konvertierungsentgelt in Höhe von 0,45 Euro/MWh und eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,38 Euro/MWh erhoben. Das VHP Entgelt wird auf 0,00148 Euro/MWh festgelegt, die Gasspeicherumlage wird 0,59 Euro/MWh betragen.
Die Festlegung der Bilanzierungsumlagen erfolgte am 18. August auf die genannten Höhen. Sie sei auf das insgesamt schwierige Marktumfeld, den prognostizierten Regelenergiebedarf und die entsprechenden Regelenergiekosten sowie auf die aktuellen Stände der SLP und RLM Bilanzierungsumlagekonten zurückzuführen. SLP bezeichnet Abnehmer, die nach einem Standardlastprofil ihr Erdgas beziehen, RLM Abnehmer mit eigener Messeinrichtung (Registrierende Leistungsmessung).
Das Konvertierungsentgelt sei gemäß der Festlegung Konni 2 so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Vor diesem Hintergrund legte THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas auf 0,45 Euro/MWh fest.
Die Konvertierungsumlage diene neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Vor dem Hintergrund der von THE durchgeführten Prognosen wird die Konvertierungsumlage auf 0,38 Euro/MWh festgelegt. Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 2022 0,00148 Euro/MWh.
Gasspeicherumlage erstmals erhoben
Erstmals erhoben wird ab Oktober 2022 die Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Hintergrund ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Dies soll erreicht werden durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE.
Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Der THE wurde dadurch eine neue gesetzliche Aufgabe zugewiesen, was die Erhebung der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,59 Euro/MWh zur Deckung der mit der gesetzlichen Aufgabe verbundenen Kosten notwendig macht. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet wegen der geringen Höhe der Gasspeicherumlage von 0,059 Ct/kWh nicht mit einer Weitergabe an die Endverbraucher in Haushalten und Gewerbe.
Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von zwölf Monaten festgelegt, die Gasspeicherumlage für die Dauer von drei Monaten. Ab Januar 2023 wird die Höhe neu festgelegt, dann für jeweils sechs Monate.
Bereits am 15. August wurde zudem die Gasbeschaffungsumlage vom 1. Oktober bis 31. Dezember auf 2,419 Ct/kWh festgelegt. Diese wird vierteljährlich angepasst und gilt bis 1. April 2024.
Bis 1. Oktober 2022 | Ab 1. Oktober 2022 | |
SLP Bilanzierungsumlage | 0 Euro/MWh | 5,70 Euro/MWh (0,57 Ct/kWh) |
RLM Bilanzierungsumlage | 0 Euro/MWh | 3,90 Euro/MWh (0,39 Ct/kWh) |
Konvertierungsentgelt | 0,45 Euro/MWh | 0,45 Euro/MWh (0,045 Ct/kWh) |
Konvertierungsumlage | 0 Euro /MWh | 0,38 Euro/MWh (0,038 Ct/kWh) |
VHP-Entgelt | 0,001 Euro/MWh | 0,00148 Euro/MWh (0,000148 Ct/kWh) |
Gasspeicherumlage | - | 0,59 Euro/MWh (0,059 Ct/kWh) |
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlichte die Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2022 startende Umlageperiode. Die SLP Bilanzierungsumlage wird demnach auf 5,70 Euro/MWh festgelegt, die RLM Bilanzierungsumlage auf 3,90 Euro/MWh. Für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas wird ein Konvertierungsentgelt in Höhe von 0,45 Euro/MWh und eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,38 Euro/MWh erhoben. Das VHP Entgelt wird auf 0,00148 Euro/MWh festgelegt, die Gasspeicherumlage wird 0,59 Euro/MWh betragen.
Die Festlegung der Bilanzierungsumlagen erfolgte am 18. August auf die genannten Höhen. Sie sei auf das insgesamt schwierige Marktumfeld, den prognostizierten Regelenergiebedarf und die entsprechenden Regelenergiekosten sowie auf die aktuellen Stände der SLP und RLM Bilanzierungsumlagekonten zurückzuführen. SLP bezeichnet Abnehmer, die nach einem Standardlastprofil ihr Erdgas beziehen, RLM Abnehmer mit eigener Messeinrichtung (Registrierende Leistungsmessung).
Das Konvertierungsentgelt sei gemäß der Festlegung Konni 2 so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Vor diesem Hintergrund legte THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas auf 0,45 Euro/MWh fest.
Die Konvertierungsumlage diene neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Vor dem Hintergrund der von THE durchgeführten Prognosen wird die Konvertierungsumlage auf 0,38 Euro/MWh festgelegt. Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 2022 0,00148 Euro/MWh.
Gasspeicherumlage erstmals erhoben
Erstmals erhoben wird ab Oktober 2022 die Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Hintergrund ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Dies soll erreicht werden durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE.
Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Der THE wurde dadurch eine neue gesetzliche Aufgabe zugewiesen, was die Erhebung der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,59 Euro/MWh zur Deckung der mit der gesetzlichen Aufgabe verbundenen Kosten notwendig macht. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet wegen der geringen Höhe der Gasspeicherumlage von 0,059 Ct/kWh nicht mit einer Weitergabe an die Endverbraucher in Haushalten und Gewerbe.
Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von zwölf Monaten festgelegt, die Gasspeicherumlage für die Dauer von drei Monaten. Ab Januar 2023 wird die Höhe neu festgelegt, dann für jeweils sechs Monate.
Bereits am 15. August wurde zudem die Gasbeschaffungsumlage vom 1. Oktober bis 31. Dezember auf 2,419 Ct/kWh festgelegt. Diese wird vierteljährlich angepasst und gilt bis 1. April 2024.
Bis 1. Oktober 2022 | Ab 1. Oktober 2022 | |
SLP Bilanzierungsumlage | 0 Euro/MWh | 5,70 Euro/MWh (0,57 Ct/kWh) |
RLM Bilanzierungsumlage | 0 Euro/MWh | 3,90 Euro/MWh (0,39 Ct/kWh) |
Konvertierungsentgelt | 0,45 Euro/MWh | 0,45 Euro/MWh (0,045 Ct/kWh) |
Konvertierungsumlage | 0 Euro /MWh | 0,38 Euro/MWh (0,038 Ct/kWh) |
VHP-Entgelt | 0,001 Euro/MWh | 0,00148 Euro/MWh (0,000148 Ct/kWh) |
Gasspeicherumlage | - | 0,59 Euro/MWh (0,059 Ct/kWh) |