Über mehr Flexibilität beim Gaseinkauf freuen können sich Stadtwerke, nachdem Richter zuletzt mehrfach langfristige Lieferverträge für unwirksam erklärten. E&M-Autor Dr. Olaf Däuper* empfiehlt, diese Vorteile zu nutzen und die Beschaffung zu optimieren.
Die Thyssengas GmbH, Duisburg, hat am 3. November 2003 in dem von ihr selbst eingeleiteten Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Aachen AG (Stawag) die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 7. November 2001 zurückgenommen. Das OLG hatte die Klage von Thyssengas auf Feststellung der Wirksamkeit eines langfristigen Gasliefervertrages aus der Zeit vor der Liberalisierun
Montag, 12.01.2004, 13:48 Uhr
Peter Focht
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