Energierechtler der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held sehen das Urteil des EU-Gerichts erster Instanz zu den polnischen und estnischen Zuteilungsplänen mit gemischten Gefühlen und erwarten eklatante Auswirkungen auf den EU-Emissionshandel.
Mit der Entscheidung seien die Rechte der EU-Mitgliedsstaaten bei der Schaffung eigener nationaler Zuteilungsregeln bestätigt worden, erklärt die Anwältin Ines Zenke. Erstmals habe sich ein europäisches Gericht umfassend mit den emissionshandelsrechtlichen Kompetenzen der EU-Kommission auseinandergesetzt. Bemerkenswert dabei ist, dass das ansonsten den Mitgliedstaaten gegenüber eher restriktiv ein
Freitag, 25.09.2009, 15:33 Uhr
Kai Eckert
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