Kein anderes Land sei in der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Emissionshandel so weit wie die Bundesrepublik, ist aus dem Bundesumweltministerium zu hören. Einige wichtige Termine werden dennoch nicht einzuhalten sein.
Bis zum 31. Dezember dieses Jahres sollte das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in trockenen Tüchern sein. Es wird jedoch nicht fristgerecht möglich sein, die Vorgaben der EU-Richtlinie über ein gemeinschaftliches System zum Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in nationale Normen zu gießen. Fachleute vermuten dies schon seit einiger Zeit. Und auch in einer Kabinettvorlage de
Dienstag, 7.10.2003, 08:48 Uhr
Fritz Wilhelm
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