Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat als Landeskartellbehörde den Stadtwerken Bad Tölz die Berechnung von Wechselgebühren untersagt.
Wenn ein Stromkunde zu einem anderen Anbieter wechseln wollte, verlangten die Stadtwerke bisher ein Entgelt von 95,12 DM. Gegen sieben weitere Unternehmen, die auf solche Gebühren bestanden hatten, wurde ein förmliches Missbrauchsverfahren eingeleitet. Inzwischen haben alle anderen Unternehmen ihre Bereitschaft erklärt, diese Forderungen nicht mehr durchzusetzen, bis die Rechtsfragen in einem M
Donnerstag, 23.11.2000, 11:04 Uhr
Andreas Kögler
© 2024 Energie & Management GmbH