Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH hat den Freistaat Bayern vor dem Oberlandesgericht München verklagt, weil er ihnen untersagt, eine Gebühr bei Stromkunden zu erheben, die zu privaten Anbietern wechseln.
Das Urteil wird am 22. November erwartet. Die Kosten von 95,12 DM dürfen laut Landeskartellbehörde bislang weder dem Kunden noch dessen neuem Lieferanten in Rechnung gestellt werden, weil dadurch der Wettbewerb zum Erliegen komme.
Montag, 22.10.2001, 09:41 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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