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Zwar wurde das Mietrechtsänderungsgesetz am 18. März im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft, doch über die dazugehörende Mietwohnraum-Wärmelieferverordnung wird noch diskutiert.
Umstritten bei Contractoren und Wärmelieferanten ist nach wie vor der Passus, dass die Umstellung auf Wärmelieferung nur möglich ist, wenn die Kosten der Wärmelieferung nicht höher sind als die Betriebskosten des bisherigen Eigenbetriebes. Damit, so die Contracting-Branche, lassen sich die Investitionen in eine neue Heiztechnik in vielen Fällen nicht verdienen, eine gewünschte Modernisierung blieb
Freitag, 22.03.2013, 14:10 Uhr
Armin Müller
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