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Energie & Management > Politik - Mehrwertsteuer auf Erdgas künftig 7 % statt 19 %
Quelle: SPD / Olaf Scholz
Politik

Mehrwertsteuer auf Erdgas künftig 7 % statt 19 %

Die Bundesregierung hat am 18. August entschieden, die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch zeitlich befristet auf 7 Prozent abzusenken.
Der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas solle von bisher 19 auf 7 Prozent verringert werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 18. August. „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024“, teilte Scholz weiter mit. Mit diesem Schritt entlaste die Bundesregierung die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entstehe, betrage.

Scholz betonte zudem, dass der Bund von den Unternehmen erwartet, „dass sie diese Senkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Das werden wir auch sehr klar kommunizieren.“ Die sei ein weiterer Schritt zur Entlastung. Scholz kündigte an, dass es in den nächsten Wochen ein drittes Entlastungspaket geben werde.

Hintergrund ist die anstehende Gasumlage wegen des Ukraine-Krieges. Die Umlage soll befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024 erhoben werden. Ihre Höhe wird von Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlichem entsprechend der Börsenpreise bestimmt und alle drei Monate überprüft. Zahlen müssen alle Gasnutzer – und zwar zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde.

Unternehmen sollen die Senkung 1:1 weitergeben

Die Bundesregierung wollte eigentlich die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage nicht erheben. Nach europäischem Recht ist es aber nicht möglich, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Die Bundesregierung habe allerdings die Möglichkeit, die geltende Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent zu senken, schrieb nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in einem Brief an Finanzminister Christian Lindner (FDP). Statt auf 5 Prozent wählte die Bundesregierung nun den Steuersatz von 7 Prozent.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Ankündigung zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas begrüßt. „Es war immer klar: Wir wollen nicht, dass die Menschen noch zusätzlich durch die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage belastet werden. Da eine direkte Steuerbefreiung europarechtlich nicht möglich ist, ist eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas folgerichtig.“

Um es einfach zu handhaben, sei der bestehende Steuersatz von 7 Prozent sinnvoll, damit nicht noch zusätzlicher Aufwand entsteht und die Senkung schnell ankomme. Habeck sagte, dass nicht nur Endverbraucher gestützt werden sollen: „Auch ein Teil der Unternehmen spürt die Auswirkungen der Energiekrise enorm, gerade auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wichtig ist, dass Betriebe hier gezielt unterstützt werden. Deshalb werden wir die Hilfsprogramme verlängern und wenn nötig, passgenau zur Lage neu kalibrieren.“

Donnerstag, 18.08.2022, 13:44 Uhr
Heidi Roider
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Quelle: SPD / Olaf Scholz
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Mehrwertsteuer auf Erdgas künftig 7 % statt 19 %
Die Bundesregierung hat am 18. August entschieden, die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch zeitlich befristet auf 7 Prozent abzusenken.
Der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas solle von bisher 19 auf 7 Prozent verringert werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 18. August. „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024“, teilte Scholz weiter mit. Mit diesem Schritt entlaste die Bundesregierung die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entstehe, betrage.

Scholz betonte zudem, dass der Bund von den Unternehmen erwartet, „dass sie diese Senkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Das werden wir auch sehr klar kommunizieren.“ Die sei ein weiterer Schritt zur Entlastung. Scholz kündigte an, dass es in den nächsten Wochen ein drittes Entlastungspaket geben werde.

Hintergrund ist die anstehende Gasumlage wegen des Ukraine-Krieges. Die Umlage soll befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024 erhoben werden. Ihre Höhe wird von Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlichem entsprechend der Börsenpreise bestimmt und alle drei Monate überprüft. Zahlen müssen alle Gasnutzer – und zwar zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde.

Unternehmen sollen die Senkung 1:1 weitergeben

Die Bundesregierung wollte eigentlich die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage nicht erheben. Nach europäischem Recht ist es aber nicht möglich, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Die Bundesregierung habe allerdings die Möglichkeit, die geltende Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent zu senken, schrieb nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in einem Brief an Finanzminister Christian Lindner (FDP). Statt auf 5 Prozent wählte die Bundesregierung nun den Steuersatz von 7 Prozent.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Ankündigung zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas begrüßt. „Es war immer klar: Wir wollen nicht, dass die Menschen noch zusätzlich durch die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage belastet werden. Da eine direkte Steuerbefreiung europarechtlich nicht möglich ist, ist eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas folgerichtig.“

Um es einfach zu handhaben, sei der bestehende Steuersatz von 7 Prozent sinnvoll, damit nicht noch zusätzlicher Aufwand entsteht und die Senkung schnell ankomme. Habeck sagte, dass nicht nur Endverbraucher gestützt werden sollen: „Auch ein Teil der Unternehmen spürt die Auswirkungen der Energiekrise enorm, gerade auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wichtig ist, dass Betriebe hier gezielt unterstützt werden. Deshalb werden wir die Hilfsprogramme verlängern und wenn nötig, passgenau zur Lage neu kalibrieren.“

Donnerstag, 18.08.2022, 13:44 Uhr
Heidi Roider

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