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Energie & Management > Europaeische Union - Mehr Beihilfen für Grünstrom
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union

Mehr Beihilfen für Grünstrom

Die EU-Kommission hat zusätzliche Maßnahmen der Ampelkoalition zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien genehmigt.
Die Bundesregierung hatte in Brüssel drei zusätzliche Maßnahmen angemeldet, mit denen sie die Erzeugung von Ökostrom fördern will: Bei Ausschreibungen innovativer Projekte soll die Möglichkeit bestehen, auch gleitende Marktprämien zu zahlen. Damit soll eine Überkompensation der Erzeuger bei hohen Strompreisen vermieden werden. Im Gegensatz zur festen Prämie variiert die gleitende Prämie entsprechend der Entwicklung der Großhandelspreise auf dem Strommarkt und deckt nur die Differenz zwischen den Kosten der Stromproduktion und dem Marktpreis.

Als zweite Maßnahme will die Regierung finanzielle Anreize für die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen einführen, damit diese mehr Strom ins Netz einspeisen, statt ihn selber zu nutzen.

Schließlich will die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit von Geboten für Freiflächen- und Dachflächen-PV-Anlagen dadurch verbessern, dass das Ausschreibungsvolumen in einer zusätzlichen Runde angepasst wird. Dadurch kommen alle Gebote zum Gebotspreis zum Zuge, wenn das gebotene Volumen geringer ist als das ausgeschriebene. Damit reagiert die Regierung darauf, dass es in diesem Jahr bislang weniger Angebote gab als ausgeschrieben wurde.

Die genehmigten Maßnahmen unterstützten die Ziele der europäischen Klimapolitik, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. „Sie verhindern eine Ãœberkompensation der Erzeuger bei hohen Strompreisen und sie tragen zur Netzstabilität bei, indem der Beitrag von kleinen Solaranlagen auf Dächern maximiert wird.“

Die Kommission sei für alle drei Maßnahmen zu dem Schluss gekommen, dass sie erforderlich und geeignet seien, die Umweltziele der EU und Deutschlands zu erreichen und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Gleichzeitig würden sie auf das erforderliche Minimum beschränkt, sodass die „positiven Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt stärker ins Gewicht fallen als die negativen Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen“.

Deutschland habe darüber hinaus zugesagt, eine unabhängige Bewertung des EEG vornehmen zu lassen und die dafür „einschlägige Datenerhebung und Anwendung empirischer Methoden zu verbessern“.

Mittwoch, 28.09.2022, 10:58 Uhr
Tom Weingärtner
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Die EU-Kommission hat zusätzliche Maßnahmen der Ampelkoalition zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien genehmigt.
Die Bundesregierung hatte in Brüssel drei zusätzliche Maßnahmen angemeldet, mit denen sie die Erzeugung von Ökostrom fördern will: Bei Ausschreibungen innovativer Projekte soll die Möglichkeit bestehen, auch gleitende Marktprämien zu zahlen. Damit soll eine Überkompensation der Erzeuger bei hohen Strompreisen vermieden werden. Im Gegensatz zur festen Prämie variiert die gleitende Prämie entsprechend der Entwicklung der Großhandelspreise auf dem Strommarkt und deckt nur die Differenz zwischen den Kosten der Stromproduktion und dem Marktpreis.

Als zweite Maßnahme will die Regierung finanzielle Anreize für die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen einführen, damit diese mehr Strom ins Netz einspeisen, statt ihn selber zu nutzen.

Schließlich will die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit von Geboten für Freiflächen- und Dachflächen-PV-Anlagen dadurch verbessern, dass das Ausschreibungsvolumen in einer zusätzlichen Runde angepasst wird. Dadurch kommen alle Gebote zum Gebotspreis zum Zuge, wenn das gebotene Volumen geringer ist als das ausgeschriebene. Damit reagiert die Regierung darauf, dass es in diesem Jahr bislang weniger Angebote gab als ausgeschrieben wurde.

Die genehmigten Maßnahmen unterstützten die Ziele der europäischen Klimapolitik, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. „Sie verhindern eine Ãœberkompensation der Erzeuger bei hohen Strompreisen und sie tragen zur Netzstabilität bei, indem der Beitrag von kleinen Solaranlagen auf Dächern maximiert wird.“

Die Kommission sei für alle drei Maßnahmen zu dem Schluss gekommen, dass sie erforderlich und geeignet seien, die Umweltziele der EU und Deutschlands zu erreichen und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Gleichzeitig würden sie auf das erforderliche Minimum beschränkt, sodass die „positiven Auswirkungen insbesondere auf die Umwelt stärker ins Gewicht fallen als die negativen Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen“.

Deutschland habe darüber hinaus zugesagt, eine unabhängige Bewertung des EEG vornehmen zu lassen und die dafür „einschlägige Datenerhebung und Anwendung empirischer Methoden zu verbessern“.

Mittwoch, 28.09.2022, 10:58 Uhr
Tom Weingärtner

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