Der BDEW sieht sich durch das jüngst vorgelegte 19. Hauptgutachten der Monopolkommission in seiner Kritik an der Wettbewerbspolitik der Bundesregierung bestätigt.
Bei der Novellierung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle) hatte die Bundesregierung entschieden, auch die Vorschriften für den Energiemarkt zu verlängern. Die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter (§ 29 GWB) werde verlängert, "da im Energiebereich immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht", hieß es zur Begründun
Montag, 9.07.2012, 11:20 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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