Unüberbrückbare Auffassungsunterschiede hinsichtlich der Langfristverträge im deutschen Gasgeschäft offenbarten bei der Handelsblatt Jahrestagung Energiewirtschaft in Berlin Eon Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann und Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamts.
Das Kartellamt hatte am Tag vor der Konferenz – wie schon vor einem viertel Jahr angekündigt – Eon Ruhrgas Gaslieferverträge mit Weiterverteilern, die langfristige Bezugsverpflichtungen und einen hohen Grad an Bedarfsdeckung kombinieren, untersagt. Eon Ruhrgas will dagegen klagen. Böge ist sich sicher, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit seiner Verfügung „zeitnah fal
Mittwoch, 18.01.2006, 08:53 Uhr
Peter Focht
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