Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird erst am 20. Juni entscheiden, ob die Eon Ruhrgas AG der Verfügung, mit der das Bundeskartellamt langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken untersagt hat, sofort Folge leisten muss.
Die für den heutigen 7. Juni angekündigte Entscheidung zu den umstrittenen Gaslieferverträgen wurde vertagt, weil sich „angesichts umfangreicher Stellungnahmen“ mehr Beratungsbedarf ergeben habe als ursprünglich vorgesehen, erklärte ein Gerichtssprecher. Das Oberlandesgericht Düsseldorf war von Eon Ruhrgas angerufen worden, nachdem das Bundeskartellamt im Januar dem Unternehmen eini
Mittwoch, 7.06.2006, 15:45 Uhr
Peter Focht
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