In einem Schreiben an die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) hat der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft die Auslegung des KWK-Gesetzes durch die Stromwirtschaft als kostentreibend und einseitig zurückgewiesen.
Der VIK stößt sich vor allem daran, dass nach der VDEW-Empfehlung vom 6. Juli 2000 Strom aus industriellen KWK-Anlagen noch stärker als im Gesetz vorgesehen ungleich behandelt werden soll. So hält es die VDEW für zulässig, dass der Netzbetreiber für den industriellen KWK-Strom, den er auf der Grundlage bestehender Lieferverträge abnimmt, zwar von dem vorgelagerten
Montag, 18.09.2000, 12:25 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH