Nach Einschätzung des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) lässt sich die öffentliche Stromwirtschaft durch das KWK-Gesetz vom Frühjahr 2000 mehr ineffizienten Kondensationsstrom als umweltschonenden Kraft-Wärme-Kopplungsstrom fördern.
Der VIK verweist darauf, dass nach Angaben der Stromwirtschaft deren jährliche Stromerzeugung aus KWK-Anlagen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 28 TWh/a betrug. Da durch das KWK-Gesetz eine Mindestvergütung für Strom aus KWK-Anlagen nur Versorger beanspruchen können, die einen gewissen KWK-Mindestanteil vorweisen können, schätzt der VIK, dass rund 20 TW/a in die gesetzliche Förderung eingehen
Freitag, 19.01.2001, 10:58 Uhr
Jan Mühlstein
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