Am 17. Mai wurde das „Gesetz zum Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung“ im Bundesanzeiger verkündet und ist somit am 18. Mai in Kraft getreten.
Das Gesetz sichert Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die vor dem 1. Januar 2000 errichtet wurden, eine Einspeisevergütung von 9 Pf./kWh, sofern es sich um Unternehmen der "allgemeinen Versorgung" handelt, die mindestens einen KWK-Anteil von 25 % an ihrer installierten Kraftwerksleistung und von 10 % an der Stromerzeugung haben. Gleichgestellt sind Lieferungen an Versorger im Rahmen von
Montag, 22.05.2000, 10:02 Uhr
Jan Mühlstein
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