Mit dem beschlossenen Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften wurde auch das KWK-Gesetz angepasst.
In den Genuss der Förderung kommen nun KWK-Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2020 ihren Dauerbetrieb erstmals - oder nach einer Modernisierung wieder - aufgenommen haben. Bisher galt der 31. Dezember 2016 als Schlusstermin. Verändert wurde außerdem die Dauer der Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen ab 50 kW. Diese ist künftig einheitlich und ausschließlich auf 30 000&n
Donnerstag, 14.07.2011, 15:13 Uhr
Jan Mühlstein
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