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Energie & Management > KWK -
Quelle: Fotolia / XtravaganT
KWK

"KWK-Fehlförderung muss enden"

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht die Förderung von Gas-KWK-Anlagen kritisch. Für den Verband müsse die Fehlförderung konsequent und schnell enden.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) reagiert mit seiner Kritik auf die kürzlich veröffentlichen Ergebnisse der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für konventionelle KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme (iKWK). „Es ist völlig absurd, dass der Staat mitten in der Gaskrise auch noch neue Erdgas-Kraftwerke über das KWKG fördert. Erdgas-KWK steht der Transformation diametral entgegen“, kommentierte BNE-Geschäftsführer Robert Busch in einer offiziellen Stellungnahme. „Im Gegensatz zu den Erneuerbaren werden bei Gas-KWK-Anlagen keine Erlöse abgeschöpft – im Gegenteil: Auf den ohnehin hohen Strompreis wird noch eine Fixprämie aufgeschlagen. Diese Fehlförderung muss umgehend enden.“

Aus Sicht des Verbandes ist die KWK-Ausschreibung an sich, mit einer Fixprämie auf die eingespeiste Kilowattstunde, nicht marktnah und mit im Vergleich zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sehr langen Realisierungsfristen alles andere als schnell. Ende der 2020er noch eine neue Erdgas-KWK-Anlagen in Betrieb zu nehmen, passe nicht in die Zeit, teilte der BNE auf Nachfrage der Redaktion mit. Biomasse-KWK kann nach Ansicht des Verbandes gefördert werden, wenn der Bedarf dafür besteht. Hier könnte das EEG jedoch vermutlich bessere Anreize setzen als das KWKG.

Es sei ein Ammenmärchen, dass KWK-Anlagen flexibel betrieben werden, so der Verband in seiner Antwort an die Redaktion weiter. Auch im Rahmen des Redispatch würden sie quasi nicht herangezogen, sich am Engpassmanagement zu beteiligen. Flexibilität entsteht durch Preissignale durch den Markt. Wärmegeführte KWK kenne diese Preissignale nicht oder nur schwach. Für den BNE ist auch die Frage, inwieweit die KWK zur Spitzenlastabdeckung herangezogen werden soll oder kann, nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten: Ob Kapazitäten für die Spitzenlastdeckung vorgehalten werden sollen, sollte erst diskutiert werden, wenn die vorhandenen Flexibilitäten aktiviert und Fehlanreize verschwunden sind, so die Forderung. Das ist laut BNE bei Weitem noch nicht geschehen.

Es gebe zudem günstigere, flexiblere und sauberere Alternativen als die KWK – und für viele Anwendungen auch effizientere, wie etwa Großwärmepumpen. Auf die Frage, ob der Verband die KWK mit erneuerbaren Gasen in einem künftigen Energiesystem als sinnvoll erachtet, wurde der Redaktion mitgeteilt: Wenn KWK fossilfrei und marktintegriert funktioniert, gerne. Das sei aber heute nicht der Fall.

Wesentlich für KWK: eine strommarktdienliche Fahrweise

Der Bundesverband der Kraft-Wärme-Kopplung betont hingegen die wichtige Aufgabe Residuallastabdeckung der Technologie. KWK-Anlagen könnten bei Dunkelflauten – als Lückenschließer – heute schon flexibel zugeschaltet werden. Sie würden zwar heute noch vor allem von Erdgas befeuert, könnten aber auch problemlos Biogas oder Wasserstoff verarbeiten, so der B.KWK. Zudem bieten KWK-Systeme „mit Wärmespeichern und -netzen die Möglichkeit, Wärme und Strom entkoppelt voneinander zu erzeugen, wie aktuelle Beispiele strommarktdienlicher Fahrweisen von Stadtwerkeanlagen aus Nürnberg, Kiel und Berlin oder auch aus Lemgo eindrücklich zeigen“, sagte Anfang November B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl bei einer KWK-Veranstaltung.

Die KWK-Branche selbst zeigt sich ebenfalls nicht ganz zufrieden mit den Ausschreibungsergebnissen. Die Ausschreibungsmengen seien nach wie vor zu gering angesetzt und werde der Ausbaunotwendigkeit und dem Ausbauwillen der Branche nicht gerecht. „Um die Zubaumengen des Bundeswirtschaftsministeriums von 15.000 Megawatt bis 2030 an Strom- und Wärmeresiduallast deckenden KWK-Anlagen zu installieren, werden circa 2.000 Megawatt an Ausschreibungsvolumen pro Jahr benötigt“, stellt Stahl fest.

Die erneute Unterzeichnung des iKWK-Bereiches bestätige die Verunsicherung der Marktteilnehmer. Insbesondere die Streichung von Biomethan aus dem KWKG hatte laut B.KWK zu massiven Verlusten bei der Investitionsbereitschaft in innovative KWK-Systeme geführt. Die Hoffnung des B.KWK ist, dass mit der Aufhebung der Streichung und den Verbesserungen der iKWK-Regelungen in Hinblick auf die unterjährige Anrechnung der Referenzwärme aus erneuerbaren Energien und der Entscheidung der Clearingstelle zur Rücklaufeinspeisung zukünftig mehr iKWK-Konzepte möglich werden und die Ausschreibungen in Zukunft besser gefüllt sind.

Dienstag, 20.12.2022, 11:23 Uhr
Heidi Roider
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KWK
"KWK-Fehlförderung muss enden"
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht die Förderung von Gas-KWK-Anlagen kritisch. Für den Verband müsse die Fehlförderung konsequent und schnell enden.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) reagiert mit seiner Kritik auf die kürzlich veröffentlichen Ergebnisse der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für konventionelle KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme (iKWK). „Es ist völlig absurd, dass der Staat mitten in der Gaskrise auch noch neue Erdgas-Kraftwerke über das KWKG fördert. Erdgas-KWK steht der Transformation diametral entgegen“, kommentierte BNE-Geschäftsführer Robert Busch in einer offiziellen Stellungnahme. „Im Gegensatz zu den Erneuerbaren werden bei Gas-KWK-Anlagen keine Erlöse abgeschöpft – im Gegenteil: Auf den ohnehin hohen Strompreis wird noch eine Fixprämie aufgeschlagen. Diese Fehlförderung muss umgehend enden.“

Aus Sicht des Verbandes ist die KWK-Ausschreibung an sich, mit einer Fixprämie auf die eingespeiste Kilowattstunde, nicht marktnah und mit im Vergleich zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sehr langen Realisierungsfristen alles andere als schnell. Ende der 2020er noch eine neue Erdgas-KWK-Anlagen in Betrieb zu nehmen, passe nicht in die Zeit, teilte der BNE auf Nachfrage der Redaktion mit. Biomasse-KWK kann nach Ansicht des Verbandes gefördert werden, wenn der Bedarf dafür besteht. Hier könnte das EEG jedoch vermutlich bessere Anreize setzen als das KWKG.

Es sei ein Ammenmärchen, dass KWK-Anlagen flexibel betrieben werden, so der Verband in seiner Antwort an die Redaktion weiter. Auch im Rahmen des Redispatch würden sie quasi nicht herangezogen, sich am Engpassmanagement zu beteiligen. Flexibilität entsteht durch Preissignale durch den Markt. Wärmegeführte KWK kenne diese Preissignale nicht oder nur schwach. Für den BNE ist auch die Frage, inwieweit die KWK zur Spitzenlastabdeckung herangezogen werden soll oder kann, nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten: Ob Kapazitäten für die Spitzenlastdeckung vorgehalten werden sollen, sollte erst diskutiert werden, wenn die vorhandenen Flexibilitäten aktiviert und Fehlanreize verschwunden sind, so die Forderung. Das ist laut BNE bei Weitem noch nicht geschehen.

Es gebe zudem günstigere, flexiblere und sauberere Alternativen als die KWK – und für viele Anwendungen auch effizientere, wie etwa Großwärmepumpen. Auf die Frage, ob der Verband die KWK mit erneuerbaren Gasen in einem künftigen Energiesystem als sinnvoll erachtet, wurde der Redaktion mitgeteilt: Wenn KWK fossilfrei und marktintegriert funktioniert, gerne. Das sei aber heute nicht der Fall.

Wesentlich für KWK: eine strommarktdienliche Fahrweise

Der Bundesverband der Kraft-Wärme-Kopplung betont hingegen die wichtige Aufgabe Residuallastabdeckung der Technologie. KWK-Anlagen könnten bei Dunkelflauten – als Lückenschließer – heute schon flexibel zugeschaltet werden. Sie würden zwar heute noch vor allem von Erdgas befeuert, könnten aber auch problemlos Biogas oder Wasserstoff verarbeiten, so der B.KWK. Zudem bieten KWK-Systeme „mit Wärmespeichern und -netzen die Möglichkeit, Wärme und Strom entkoppelt voneinander zu erzeugen, wie aktuelle Beispiele strommarktdienlicher Fahrweisen von Stadtwerkeanlagen aus Nürnberg, Kiel und Berlin oder auch aus Lemgo eindrücklich zeigen“, sagte Anfang November B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl bei einer KWK-Veranstaltung.

Die KWK-Branche selbst zeigt sich ebenfalls nicht ganz zufrieden mit den Ausschreibungsergebnissen. Die Ausschreibungsmengen seien nach wie vor zu gering angesetzt und werde der Ausbaunotwendigkeit und dem Ausbauwillen der Branche nicht gerecht. „Um die Zubaumengen des Bundeswirtschaftsministeriums von 15.000 Megawatt bis 2030 an Strom- und Wärmeresiduallast deckenden KWK-Anlagen zu installieren, werden circa 2.000 Megawatt an Ausschreibungsvolumen pro Jahr benötigt“, stellt Stahl fest.

Die erneute Unterzeichnung des iKWK-Bereiches bestätige die Verunsicherung der Marktteilnehmer. Insbesondere die Streichung von Biomethan aus dem KWKG hatte laut B.KWK zu massiven Verlusten bei der Investitionsbereitschaft in innovative KWK-Systeme geführt. Die Hoffnung des B.KWK ist, dass mit der Aufhebung der Streichung und den Verbesserungen der iKWK-Regelungen in Hinblick auf die unterjährige Anrechnung der Referenzwärme aus erneuerbaren Energien und der Entscheidung der Clearingstelle zur Rücklaufeinspeisung zukünftig mehr iKWK-Konzepte möglich werden und die Ausschreibungen in Zukunft besser gefüllt sind.

Dienstag, 20.12.2022, 11:23 Uhr
Heidi Roider

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