Mit einem neuen Gutachten will der BDEW das Vorgehen der hessischen Kartellbehörde gegen hohe Wasserpreise entkräften.
Bei der Überprüfung der Preise von Wasserversorgern durch Kartellbehörden müssten die Grundsätze des Wasserrechts sowie die kommunale Selbstverwaltung erheblich stärker berücksichtigt werden, als dies in den laufenden Verfahren der Fall ist. Diese Forderung stellte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei der Wasserfachlichen Aussprachetagung in Leipzig am 23. Septemb
Donnerstag, 24.09.2009, 14:50 Uhr
Peter Focht
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