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Energie & Management > Europaeische Union - Kommission schlägt Regelwerk für CO2-Entnahmen vor
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union

Kommission schlägt Regelwerk für CO2-Entnahmen vor

Um die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten, wird neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen auch die Entnahme von CO2 nötig sein. Dazu legte die EU-Kommission Standards vor.
Ziel der Klimaschutzkonferenz von Paris ist es, die globale Erwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu müssen auch Klimagase aus der Atmosphäre genommen werden, wie auch der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) bestätigte. Die Europäische Kommission hat deshalb am 1. Dezember im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Mit ihm soll ein EU-weiter einheitlicher Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen geschaffen werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission beschränkt sich auf die Zertifizierung der Kohlenstoffentnahme, ohne bereits nähere Festlegungen zu machen, wie die Anreizsysteme ausgestaltet werden sollen. Es bleibt offen, ob oder unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Der Vorschlag skizziert vier Qualitätskriterien − Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit − als Grundvoraussetzung für die Zertifizierung von CO2-Einbindungen sowie den Zertifizierungsprozess.

Bundesregierung kommentiert den Entwurf vorsichtig

Demnach soll die CO2-Entnahme durch gezielte Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft („Carbon Farming“), die langfristige Speicherung in Produkten, und die sogenannte technische CO2-Entnahme EU-weit standardisiert erfasst und verstärkt angereizt werden. Um die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit eines solchen Systems zu gewährleisten, braucht es klare und robuste Anforderungen an die Qualität der Zertifizierung der CO2-Entnahme, kommentierten Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), Umwelt- (BMUV) und Landwirtschaftsministerium (BMEL).

Für das BMWK sagte Staatssekretär Sven Giegold: „Die Minderung von Treibhausgasemissionen ist zentral, genügt aber nicht mehr.“ Für die richtigen Anreize für eine nachhaltige CO2-Entnahme sei der Vorschlag der Europäischen Kommission sehr wichtig. „Hier sind sicherlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt“, schränkte Giegold ein und kündigte eine genaue Prüfung an.

Klimagase in der Natur binden

Staatssekretär Stefan Tidow vom BMUV urteilte: „Der vorgelegte Entwurf muss noch konkretisiert und weiterentwickelt werden, damit wir Klima- und Biodiversitätsschutz sicher gewährleisten.“ Für den Klimaschutz sei eine langfristige Transformation im Landsektor hin zu dauerhaften, klimawirksamen und ökologisch sinnvollen Bewirtschaftungspraktiken nötig. Der Zertifizierungsrahmen sei daran zu messen, „dass Fehlanreize, die die Klimaschutzwirkung der natürlichen Ökosysteme weiter schwächen, vermieden werden“, sagte Tidow.

Aus Sicht der Landwirtschaft erläuterte Staatssekretärin Silvia Bender (BMEL), dass die Stärkung der natürlichen Systeme zur Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden, in Mooren und in Wäldern im Mittelpunkt stehe. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Verordnung uns dort einen großen Schritt weiterbringt“, kündigte sie an. Die Klimaschutzziele auch im Landnutzungssektor einzuhalten, sei die Basis für stabile Ernten und intakte Wälder, und damit für unsere Ernährung und Holzversorgung.

Viele offene Fragen klären

Wichtige Fragen bleiben im Verordnungsentwurf bisher noch unbeantwortet. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme vermieden werden. Grundsätzlich müssten hohe und robuste Standards für Entnahme eingehalten sowie die Vermeidung von Doppelanrechnung sichergestellt werden. Diese und weitere Fragen will die Bundesregierung im weiteren Verfahren klären.

Es bleibe nach wie vor unverzichtbar zur Erreichung von Klimaneutralität, Emissionen drastisch zu mindern. Es sei jedoch zusätzlich notwendig, unvermeidbare Restemissionen auszugleichen. Diese Restemissionen sollen unter anderem durch die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre sowie die Speicherung in geologischen Formationen, Ökosystemen oder langlebigen umweltverträglichen Produkten ausgeglichen werden. Deutschland hat sich für das Jahr 2045 zur Treibhausgasneutralität verpflichtet, die EU für das Jahr 2050. Nach 2050 soll die deutsche Treibhausgasbilanz dann sogar einen negativen Saldo ausweisen.

Donnerstag, 1.12.2022, 16:29 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Europaeische Union - Kommission schlägt Regelwerk für CO2-Entnahmen vor
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union
Kommission schlägt Regelwerk für CO2-Entnahmen vor
Um die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten, wird neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen auch die Entnahme von CO2 nötig sein. Dazu legte die EU-Kommission Standards vor.
Ziel der Klimaschutzkonferenz von Paris ist es, die globale Erwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu müssen auch Klimagase aus der Atmosphäre genommen werden, wie auch der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) bestätigte. Die Europäische Kommission hat deshalb am 1. Dezember im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Mit ihm soll ein EU-weiter einheitlicher Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen geschaffen werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission beschränkt sich auf die Zertifizierung der Kohlenstoffentnahme, ohne bereits nähere Festlegungen zu machen, wie die Anreizsysteme ausgestaltet werden sollen. Es bleibt offen, ob oder unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Der Vorschlag skizziert vier Qualitätskriterien − Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit − als Grundvoraussetzung für die Zertifizierung von CO2-Einbindungen sowie den Zertifizierungsprozess.

Bundesregierung kommentiert den Entwurf vorsichtig

Demnach soll die CO2-Entnahme durch gezielte Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft („Carbon Farming“), die langfristige Speicherung in Produkten, und die sogenannte technische CO2-Entnahme EU-weit standardisiert erfasst und verstärkt angereizt werden. Um die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit eines solchen Systems zu gewährleisten, braucht es klare und robuste Anforderungen an die Qualität der Zertifizierung der CO2-Entnahme, kommentierten Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), Umwelt- (BMUV) und Landwirtschaftsministerium (BMEL).

Für das BMWK sagte Staatssekretär Sven Giegold: „Die Minderung von Treibhausgasemissionen ist zentral, genügt aber nicht mehr.“ Für die richtigen Anreize für eine nachhaltige CO2-Entnahme sei der Vorschlag der Europäischen Kommission sehr wichtig. „Hier sind sicherlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt“, schränkte Giegold ein und kündigte eine genaue Prüfung an.

Klimagase in der Natur binden

Staatssekretär Stefan Tidow vom BMUV urteilte: „Der vorgelegte Entwurf muss noch konkretisiert und weiterentwickelt werden, damit wir Klima- und Biodiversitätsschutz sicher gewährleisten.“ Für den Klimaschutz sei eine langfristige Transformation im Landsektor hin zu dauerhaften, klimawirksamen und ökologisch sinnvollen Bewirtschaftungspraktiken nötig. Der Zertifizierungsrahmen sei daran zu messen, „dass Fehlanreize, die die Klimaschutzwirkung der natürlichen Ökosysteme weiter schwächen, vermieden werden“, sagte Tidow.

Aus Sicht der Landwirtschaft erläuterte Staatssekretärin Silvia Bender (BMEL), dass die Stärkung der natürlichen Systeme zur Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden, in Mooren und in Wäldern im Mittelpunkt stehe. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Verordnung uns dort einen großen Schritt weiterbringt“, kündigte sie an. Die Klimaschutzziele auch im Landnutzungssektor einzuhalten, sei die Basis für stabile Ernten und intakte Wälder, und damit für unsere Ernährung und Holzversorgung.

Viele offene Fragen klären

Wichtige Fragen bleiben im Verordnungsentwurf bisher noch unbeantwortet. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme vermieden werden. Grundsätzlich müssten hohe und robuste Standards für Entnahme eingehalten sowie die Vermeidung von Doppelanrechnung sichergestellt werden. Diese und weitere Fragen will die Bundesregierung im weiteren Verfahren klären.

Es bleibe nach wie vor unverzichtbar zur Erreichung von Klimaneutralität, Emissionen drastisch zu mindern. Es sei jedoch zusätzlich notwendig, unvermeidbare Restemissionen auszugleichen. Diese Restemissionen sollen unter anderem durch die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre sowie die Speicherung in geologischen Formationen, Ökosystemen oder langlebigen umweltverträglichen Produkten ausgeglichen werden. Deutschland hat sich für das Jahr 2045 zur Treibhausgasneutralität verpflichtet, die EU für das Jahr 2050. Nach 2050 soll die deutsche Treibhausgasbilanz dann sogar einen negativen Saldo ausweisen.

Donnerstag, 1.12.2022, 16:29 Uhr
Susanne Harmsen

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