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Die betroffenen Rechtstexte werden hiermit an europa- und völkerrechtliche Vorgaben angepasst. Der Bundestag hat am 9. September einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.
Umweltverbände sollen künftig leichter gegen große Bauvorhaben und Infrastrukturprojekte klagen können. Entsprechende Änderungen im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) passieren voraussichtlich noch in diesem Jahr den Bundestag. Damit würden die Klagebefugnisse der Umweltverbände deutlich ausgeweitet.Bislang ist die Klagebefugnis d
Freitag, 9.09.2016, 17:07 Uhr
Tom Weingärtner
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