Bild: E&M
Die Umweltverbände fordern eine rasche Verabschiedung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, das immer noch nicht in Kraft ist.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) sollte eigentlich bis Ende 2016 verabschiedet sein. Es setzt die seit 2006 gültige „Aarhus Konvention“ um und regelt für anerkannte Umweltverbände in Umweltangelegenheiten den Zugang zu Gerichten. Es muss novelliert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen bisher nicht rechtskonform in deuts
Mittwoch, 1.03.2017, 14:48 Uhr
Heinz Wraneschitz
© 2024 Energie & Management GmbH