Bild: Gazprom
Die deutsche Handelstochter des polnischen Gasversorgers PGNiG klagt gegen den jüngsten Beschluss der Europäischen Kommission zur Gasleitung Opal.
Am 4. Dezember reichte die in Deutschland tätige PGNiG Marketing & Trading beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen den Kommissionsbeschluss, der 50 % der Transportkapazitäten der Gasleitung Opal von der Verpflichtung zur Anwendung des Drittanbieterprinzips ausnimmt, ein. Die übrigen 50 % sollen künftig nach strengen EU-Marktvorschriften gehandelt werden. Diesen Beschluss fasste die Europäisc
Dienstag, 6.12.2016, 09:35 Uhr
Josephine Bollinger-Kanne
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