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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Auffassung des Gerichts der Europäischen Union bei der umstrittenen Vermarktung der Erdgasleitung Opal bestätigt.
Nachdem das Gericht der Europäischen Union die Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der EU-Kommission zurückgewiesen habe, sei nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf diesem Vorgehen gefolgt, teilte Opal-Gastransport mit. Das Betreiberunternehmen erwartet, dass die Bundesnetzagentur demnächst den Weg für die Versteigerung der Leitungskapazitäten freimachen wird. &bdquo
Freitag, 28.07.2017, 16:56 Uhr
Stefan Sagmeister
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