Das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der Länder fordern eine Anpassung der Netznutzungsentgelte für Schwachlastzeiten, um den Wärmestrommarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen.
In ihrem im April veröffentlichten Bericht zur Netznutzung kündigten die Wettbewerbsbehörden an, dass sie „nur noch für einen begrenzten Zeitraum“ dulden werden, dass die Besitzer von Nachtstromheizungen ihren Energieversorger allenfalls theoretisch frei wählen können. Der Bericht weist darauf hin, dass die Netzbetreiber aufgrund des Gleichbehandlungsgebots dazu verpflichtet sind, dem
Mittwoch, 6.06.2001, 17:21 Uhr
Michael Pecka
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