Wegen zu hoher Durchleitungsgebühren wird das Bundeskartellamt in Kürze ein Verfahren gegen ein Versorgungsunternehmen einleiten.
Der Name des Unternehmens wurde noch nicht genannt, da das Verfahren formell noch nicht eingeleitet und das Unternehmen selbst noch nicht benachrichtigt worden sei. Das Bundeskartellamt habe den begründeten Verdacht, dass das Unternehmen „überdurchschnittlich hohe Durchleitungsgebühren“ für die Nutzung seines Netzes von der Konkur
Donnerstag, 25.01.2001, 11:27 Uhr
Andreas Kögler
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