Stromnetzbetreiber verstoßen gegen das Kartellgesetz, wenn sie beim Wechsel eines Endkunden zu einem anderen Stromversorger die Stromdurchleitung vom Abschluss eines Netznutzungsvertrages mit dem Endkunden abhängig machen.
Diese Auffassung vertritt die Arbeitsgruppe der Kartellbehörden des
Donnerstag, 1.02.2001, 13:43 Uhr
Eva Zieschank
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